Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
von 8:00 – 14:00 Uhr

Aufnahme

Kinder mit einer körperlichen Beeinträchtigung können den Schulkindergarten ab dem 2. Lebensjahr, Kinder mit einer geistigen Beeinträchtigung ab dem 3. Lebensjahr besuchen.

Ablauf für die Aufnahme:

  • Sie als Eltern besichtigen unseren Schulkindergarten und entscheiden sich für eine Aufnahme.
  • Im Anschluss daran führen wir mit Ihnen ein Aufnahmegespräch und gehen mit Ihnen die notwendigen Unterlagen durch.
  • Es wird ein sonderpädagogisches Gutachten von unseren beratenden Sonderschullehrern erstellt. Hierbei wird der jeweilige Bedarf Ihres Kindes an besonderer Unterstützung und die Notwendigkeit einer sonderpädagogischen Förderung im Schulkindergarten festgelegt.
  • Das Schulamt prüft die Aufnahmeunterlagen und stellt den umfassenden Förderbedarf im Sinne des Schulkindergartens fest.

Eine Überleitung in den Regelkindergarten ist möglich.

Der Schulkindergarten endet in der Regel mit Beginn der Schulpflicht (6. Lebensjahr). Ihrem Kind stehen im Anschluss alle Schulwege offen.

Möchten Sie unseren Schulkindergarten kennen lernen? Wir sind gerne für Sie da!

Kosten

Der Besuch des Schulkindergartens ist für Ihr Kind grundsätzlich kostenfrei.

Lediglich für Frühstück, Mittagessen sowie Beförderung wird ein Unkostenbeitrag erhoben:

  • Frühstück: 15,00 EUR pro Monat
  • Mittagessen: 4,13 EUR pro Tag
  • Beförderung: 27,50 EUR pro Monat (Eigenbeteiligung)

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung –bitte sprechen Sie uns darauf an!